Ausblick: Die nächsten Schritte bei der Planung der Bahnstromversorgung für Nordostbayern

Damit Züge elektrisch fahren können, muss Bahnstrom an die Strecke gelangen, so wie hier bei Burgweinting.

Das Gutachten zu den Alternativen der Bahnstromleitung in Nordostbayern ist angelaufen. Doch wie fließen die Ergebnisse des Gutachtens eigentlich in die Planungen ein? Was passiert nach dem Gutachten? Und welche Prozesse laufen parallel zur Erstellung des Gutachtens weiter? Wir geben einen Überblick.

In dem Gutachten der Technischen Universität Dresden werden mögliche Varianten für die Bahnstromversorgung von Nordostbayern neben der klassischen Bahnstromleitung untersucht. Dabei soll beispielsweise eine ergänzende dezentrale Versorgung mit Umrichterwerken oder eine Erdverkabelung in sensiblen Gebieten thematisiert werden. Die Erstellung wird von ausgewählten politischen Vertretern der Region begleitet und wird voraussichtlich bis in den Sommer hinein reichen. Als Ergebnis des Gutachtens wird für die verschiedenen denkbaren Varianten gegenübergestellt, ob diese realisierbar sind und welche Vor- und Nachteile es zu bedenken gibt.

Wer entscheidet über die Varianten?

Kommen bei einem Bauprojekt verschiedene technische Varianten in Frage, werden diese in der Vorplanung untersucht und verglichen. Am Ende der Vorplanung wird die Entscheidung für eine Variante oder eine Kombination aus mehreren Varianten getroffen. Diese Vorgehensweise ist gängige Praxis und wird auch bei der Planung der Bahnstromversorgung für Nordostbayern angewendet. Das Gutachten der TU Dresden bewertet technische Verfahren der Bahnstromversorgung nach verschiedenen Kriterien, stellt aber keine fertige Vorplanung für die vorgestellten Varianten dar.

Um für die Variante einer klassischen Bahnstromleitung eine Vorplanung zu erstellen, ist eine intensive Betrachtung der Umwelt erforderlich. Diesen Umfang haben z.B. Umrichterwerke aufgrund der wesentlich lokaleren Auswirkungen nicht. Diese Betrachtung im Raumordnungsverfahren bereiten wir in den kommenden Wochen und Monaten unter Einbindung der notwendigen Behörden vor, während die Alternativen zur Bahnstromleitung im Gutachten untersucht werden. Dazu müssen Abstimmungsgespräche mit den Bezirksregierungen über Umfang und Inhalt der Antragsunterlagen geführt werden.

Wie geht es nach dem Gutachten weiter?

Im Anschluss an das Gutachten können für mögliche Alternativen die weiteren Planungsschritte unternommen werden. Am Ende der Vorplanung soll eine vergleichbare Planungstiefe für die verschiedenen Varianten vorliegen, um einen Variantenentscheid treffen zu können. Beim Variantenentscheid werden die verschiedenen technisch möglichen Varianten gegenübergestellt und aufgrund von Kriterien wie der Erreichung der verkehrlichen Ziele, der Wirtschaftlichkeit sowie der Berücksichtigung der Schutzgüter Mensch, Natur und Umwelt untersucht. In der Abwägung dieser Kriterien wird in Abstimmung mit dem Auftraggeber eine Vorzugsvariante festgelegt. Die Entscheidung für eine Variante fällt insofern nicht unmittelbar nach dem Gutachten, sondern dazu sind weitere Schritte nötig.

 

Was ist ein Raumordnungsverfahren?

Das Raumordnungsverfahren ist ein förmliches Verwaltungsverfahren, das die Raumverträglichkeit von überregionalen (Bau-)Projekten sicherstellen soll. Es betrachtet die raumbezogenen Auswirkungen des Projekts auf die betroffenen Belange (wie Siedlungsentwicklung, Natur, Landschaft, Erholung, Verkehr etc.) sowie auf weitere im Raum geplante Vorhaben. Das Raumordnungsverfahren wird von den Bezirksregierungen durchgeführt und sieht auch eine Beteiligung der Öffentlichkeit vor. Es bildet eine Informations- und Beurteilungsbasis für nachfolgende Zulassungsverfahren.

Wie läuft das Raumordnungsverfahren ab?

Das Raumordnungsverfahren für die Bahnstromleitung in Nordostbayern wird in drei Pakete aufgeteilt. Beginnen werden wir mit dem Abschnitt von Burgweinting (Regensburg) aus bis nach Wiesau im Landkreis Tirschenreuth. Dieses erste Paket, das sich komplett in der Oberpfalz befindet, wird in den kommenden Wochen mit der Regierung der Oberpfalz vorabgestimmt. Die Einreichung der Antragsunterlagen für den ersten Abschnitt Regensburg–Wiesau ist für Mitte des Jahres vorgesehen – also nach dem geplanten Abschluss des Gutachtens.

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