Bahnausbau Hof–Marktredwitz: Weitere Meilensteine in beiden Bauabschnitten erreicht

Matthias Trykowski, Leiter Bahnausbau Nordbayern (links), und Matthias Holfeld, Projektleiter Elektrifizierung Hof–Marktredwitz (rechts) freuen sich über die erreichten Meilensteine.

In dem Projekt Hof–Marktredwitz geht es voran: Während im Abschnitt Hof–Martinlamitz (Schwarzenbach a.d. Saale) das Scoping-Verfahren abgeschlossen ist, hat das Projektteam für den Abschnitt zwischen Kirchenlamitz und Marktredwitz heute den Antrag auf Durchführung des Vorbereitenden Verfahrens beim Eisenbahn-Bundesamt in Nürnberg eingereicht. Analog zum nördlichen Abschnitt im Landkreis Hof läuft nun auch im Landkreis Wunsiedel im Fichtelgebirge zunächst ein sogenanntes Scoping-Verfahren (Unterrichtung über den Untersuchungsrahmen gem. MgvG) bevor die eigentliche Genehmigung beginnen kann. Damit beginnt in dem Abschnitt Kirchenlamitz–Marktredwitz offiziell die wichtige Genehmigungsphase.

Kirchenlamitz–Marktredwitz: Antrag auf Vorbereitendes Verfahren beim Eisenbahn-Bundesamt eingereicht

Wir rechnen damit, dass das Scoping-Verfahren im Jahr 2022 abgeschlossen wird. Anschließend können die weiteren Untersuchungen beginnen. Der Schallgutachter wird das detaillierte Schallgutachten finalisieren. Der Umweltgutachter nimmt aktuell bereits die Kartierung von Pflanzen und Tieren in allen Jahreszeiten vor. Alle Ergebnisse fließen in die Genehmigungsplanung ein, die für den Abschnitt im Landkreis Wunsiedel im Fichtelgebirge voraussichtlich im Jahr 2024 beim Eisenbahn-Bundesamt eingereicht werden soll. Das Eisenbahn-Bundesamt wird anschließend das Anhörungsverfahren unter Beteiligung der Öffentlichkeit durchführen, analog zu einem Planfeststellungsverfahren. Anders als bei einem Planfeststellungsverfahren fällt das Eisenbahn-Bundesamt im vorbereitenden Verfahren nicht selbst die Entscheidungen, sondern erstellt einen Abschlussbericht für das Bundesverkehrsministerium. Auf Basis dieses Berichtes wird ein Gesetzgebungsverfahren (Maßnahmengesetz) eingeleitet. 

Zur Frühen Öffentlichkeitsbeteiligung zwischen Kirchenlamitz und Marktredwitz

Was ist das Vorbereitende Verfahren?
Im März 2020 ist das Gesetz zur Vorbereitung der Schaffung von Baurecht durch Maßnahmengesetz im Verkehrsbereich (Maßnahmengesetzvorbereitungsgesetz, kurz: MgvG) in Kraft getreten. Die Genehmigung von Projekten kann dadurch mit einem Maßnahmengesetz durch den Deutschen Bundestag erfolgen. Bevor das Parlament jedoch zur Tat schreitet, ist die Durchführung eines Vorbereitenden Verfahrens erforderlich. Das vorbereitende Verfahren ist eng an das bislang übliche Planfeststellungsverfahren angelehnt.

Mehr erfahren zum MgvG

Was ist das Scoping-Verfahren?
Wörtlich übersetzt bedeutet Scoping in etwa "Rahmenuntersuchung". Denn im Scoping wird der Rahmen für die spätere Umweltverträglichkeitsprüfung gesetzt. Dazu wird analysiert, welche Auswirkungen auf die Umgebung der Bahnstrecken möglich sind und im weiteren Verlauf näher untersucht werden müssen. Im Scoping wird festgelegt, welche Themen in der Umweltverträglichkeitsprüfung behandelt werden sollen und wie sie untersucht werden. Beispielsweise wird festgelegt, innerhalb welcher Entfernung das Vorkommen bestimmter Tier- und Pflanzenarten analysiert wird oder bis zu welcher Entfernung von der Bahnstrecke die Berechnungen zum Schallschutz geführt werden. Ein wichtiger Baustein beim Scoping ist die Beteiligung der Öffentlichkeit. Denn niemand kennt die Umgebung der Bahnstrecken so gut wie die Menschen vor Ort. Deswegen erhalten diese im Scoping einen Einblick in den von der DB angedachten Untersuchungsumfang. So stellt das Scoping die Weichen, damit die Umgebung der Bahnstrecken beim Ausbau möglichst wenig beeinträchtigt wird.

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