Fragen über Fragen: Antworten zu offenen Punkten aus Infotermin

Fragen, Fragen, Fragen: Bei unserem Online-Infotermin für Stadt und Landkreis Hof in der vergangenen Woche war das Interesse der Zuschauerinnen und Zuschauer sehr groß: Schon 350 Menschen haben den Infotermin gesehen, teilweise live am Abend des 12. Januar und teilweise anschließend als Aufzeichnung. Von den in Summe fast 100 Fragen oder Kommentaren konnten wir in dem rund zweistündigen Termin nicht alle live beantworten. Deswegen liefern wir nun die Rückmeldung zu den noch offenen Punkten nach. Mehrfache Fragen haben wir zur besseren Übersichtlichkeit zusammengefasst.

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Wie verändert sich die maximal erlaubte Geschwindigkeit der Züge zwischen Oberkotzau und Hof? Bleibt sie bei 80? Dementsprechend wäre der Lärm mit modernen Zügen ja nicht lauter als bereits jetzt.

Die Streckengeschwindigkeit zwischen Hof und Oberkotzau wird von 80 km/h auf 90 km/h angehoben; für Neigetechnikzüge verbleibt sie bei 100 km/h. Für den einzelnen Zug betrachtet sinkt der in die Umgebung abgegebene Lärm durch den Wechsel vom Dieselantrieb auf den leiseren Elektroantrieb. Auf der anderen Seite werden jedoch zukünftig mehr Züge sowohl im Personen- als auch im Güterverkehr unterwegs sein. In Summe nimmt der Schall damit zu.

Damit ist Gleis 1 in Oberkotzau für die Zukunft gestorben. Und Gleis 6 auch!

Die Trassierungsänderungen in Oberkotzau wurden so geplant, dass grundsätzlich auch die vormals vorhandenen Gleise 1 und 6 inkl. der dazu notwendigen Weichen zu einem späteren Zeitpunkt realisierbar wären unter Anpassung weiterer Anlagen wie Lärmschutzwänden. Die Trassierung erlaubt grundsätzlich die Flexibilität, die Gleisanlagen im Nachgang des Projektes an veränderte Verkehrskonzepte anzupassen. Für die Zugzahlen 2030 sind die genannten Gleise nicht erforderlich und daher im aktuellen Ausbau nicht vorgesehen. 

Gibt es wirklich eine Schallentlastung in Oberkotzau, wenn sich die Anzahl der Züge verdoppelt?

Die Wahrnehmung von Schall ist grundsätzlich etwas sehr subjektives. Mit der Elektrifizierung erhalten die Anwohner in Oberkotzau erstmals Schallschutz - dies wird die Lärmsituation insofern verbessern, dass insbesondere die Schallspitzen bei der Durchfahrt eines Zuges abgesenkt werden. Somit werden zwar häufiger Züge durchfahren, aber jeder einzelne Zug wird wesentlich leiser zu hören sein.

Die Schallschutzwand geht in Döhlau ja nur bis zur B15. Ich vermute mal, das der Lärm an die am Ortsrand wohnenden vordringt. Wieso wird die Wand nicht etwas verlängert?

Die Schallschutzwände sind so dimensioniert und platziert, dass die gesetzlich geregelten Grenzwerte eingehalten werden, somit ist auch in Döhlau der Schutz der Anwohner sichergestellt. Unabhängig davon können sich die genauen Abmessungen der Wände in Höhe und Länge in der weiteren Detailplanung aber auch noch etwas verändern.

Ich schlage vor, die denkmalgeschützten Brücken den Freiluftmuseen anzubieten; Kleinlosnitz oder Bad Windsheim z. B.

Was mit den denkmalgeschützten Brücken nach dem Abriss passiert, ist derzeit noch nicht festgelegt. Bei Interesse sind wir gerne bereit diese den Kommunen vor Ort oder auch einem Museum zu überlassen. Einige Baumateralien werden jedoch auch bei der Errichtung der entsprechenden neuen Bauwerke wiederverwendet, um den Charakter des Denkmals aufzugreifen.

Sollte man für die Bahnstrecken in Nordostbayern nicht vielleicht doch den Weg einer "großen Lösung" für den Güter- und Fernverkehr gehen, evtl. auch außerhalb der Ortslagen?

Der Bund sieht für die Strecken in Nordostbayern eine Elektrifizierung auf der Bestandsstrecke vor, was technisch auch realisierbar ist. Der finanzielle und zeitliche Aufwand für eine komplette Neubaustrecke würde um ein Vielfaches höher liegen. Zudem ist der Bau neuer Strecken in Deutschland heute mit sehr großen Hürden verbunden, beispielsweise in der Umweltplanung, der Genehmigung und der Akzeptanz bei Bürgerinnen und Bürgern. Die DB ist daher durch den Bund mit dem Ausbau der bestehenden Strecken beauftragt.

Was haben eigentlich die Bürger vor Ort von den durchrauschenden Ferngüterzügen??? Mit Ausnahme des zusätzlichen Lärms.

Mobilität für Menschen und der Transport von Waren sind wichtige Bedürfnisse einer Gesellschaft - wir alle wollen mobil sein und ein gut gefülltes Regal im Supermarkt vorfinden. Auf der anderen Seite verursacht der dafür notwendige Verkehr immer auch Emissionen wie Lärm oder Abgase. Durch die Umsetzung von Schallschutz-Maßnahmen sollen diese Auswirkungen minimiert werden. Die Verlagerung von (Güter-)Verkehr von der Straße auf die klimafreundliche Schiene ist ein gesamtgesellschaftlich akzeptiertes Ziel, auf das die Elektrifizierungen in Nordostbayern einzahlen. Davon profitiert auch die regionale Wirtschaft, zum Beispiel durch eine attraktive Logistikabwicklung über das Container-Terminal in Hof. Zudem kann durch den Bahnausbau auch der Personenverkehr verbessert werden, vor allem durch den Anschluss der Region an den Fernverkehr. Attraktive Fernverkehrsverbindungen sind ein sehr wichtiger Standortfaktor, durch Klimaschutz und Verkehrswende wird die Bedeutung in Zukunft noch zunehmen.

Welche Auswirkungen haben die Ausbaupläne auf die Arbeitsplätze im DB-Werk Hof?

Die Ausbaupläne haben keine direkten Folgen für das DB-Werk Hof. Indirekt sorgt aber das Wachstum der Zugzahlen im Personen- und Güterverkehr auf dem Ostkorridor für einen größeren Bedarf an Reparatur- und Instandhaltungsarbeiten an den Fahrzeugen. Das Werk am Standort Hof kann von dieser zusätzlichen Nachfrage an Wartungsleistungen profitieren.

Die Lärmschutzpegel gelten vermutlich an der Außenwand - ist das richtig? Bei geschlossenen Fenstern hört man den Zug dann vermutlich garnicht mehr?

Hier sind die Schutzfälle am Tag (6-22 Uhr) und in der Nacht (22-6 Uhr) zu unterscheiden. Am Tag gelten zwar höhere Grenzwerte, d.h. ein höherer Lärmpegel ist zulässig. Dabei wird aber eine Aufenthaltsfunktion im Außenbereich (z.B. auf dem Balkon oder im Garten) unterstellt. Ziel des Lärmschutzes am Tag ist es, nach Möglichkeit die Grenzwerte im Außenbereich durch aktive Schallschutzmaßnahmen einzuhalten. Nachts gelten hingegen deutlich geringere Grenzwerte, die einen ruhigen und gesunden Schlaf ermöglichen sollen. Dabei wird ein Aufenthalt in den Innenräumen der Wohneinheiten unterstellt. Auch hier besteht das Ziel entsprechend der wirtschaftlichen Verhältnismäßigkeit die Grenzwerte durch aktive Schallschutzmaßnahmen sicherzustellen, so dass auch bei geöffnetem Fenster geschlafen werden kann. Sollte dieses Ziel nicht erreicht werden, besteht dem Grunde nach Anspruch auf passiven Schallschutz in Form von Schallschutzfenstern oder Dämmlüftern, so dass die Einhaltung der Schallpegel-Grenzwerte im Innenraum nachts garantiert werden kann.

Ich bin skeptisch bezüglich der Fahrtzeiten. Mit der Elektrifizierung Hof Dresden haben sich die Fahrtzeiten dort verlängert!

Die Fahrzeitverlängerung zwischen Dresden und Hof nach Abschluss der Elektrifizierung hat keinen infrastrukturellen Hintergrund, die bestehende Infrastruktur ließe gerade mit Elektro-Traktion wesentlich schnellere Fahrzeiten zu. Grund der Fahrzeitverlängerung war, dass es nur für den vergleichweise kurzen Abschnitt Hof - Dresden wirtschaftlich nicht sinnvoll war, eine Kleinserie elektrisch angetriebener Neigetechnikfahrzeuge für den Nahverkehr zu entwickeln und zu bestellen. Durch den Entfall der Neigetechnik und die zusätzlichen traktionsbedingten Umstiege in Hof verlängerte sich die Fahrzeit. Nach Abschluss der Elektrifizierungsprojekte in Nordostbayern beabsichtigt die Bayerische Eisenbahngesellschaft (BEG), eine neue Serie elektrischer Neigetechnikzüge zu bestellen. Zusätzlich beabsichtigen Bund und Bahn im Rahmen des Deutschlandtaktes bestehende Geschwindigkeitseinbrüche auf der Strecke Hof - Regensburg - München zu beheben, so dass eine signifikante Fahrzeitreduzierung im Fernverkehr und Regionalexpressverkehr erreicht wird.

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