Hof–Martinlamitz: Antrag auf Vorbereitendes Verfahren beim Eisenbahn-Bundesamt eingereicht

Das Projekt Hof–Marktredwitz erreicht einen wichtigen Meilenstein: Für den Abschnitt zwischen Hof und Martinlamitz (Schwarzenbach a.d. Saale) wurde heute der Antrag auf Durchführung des Vorbereitenden Verfahrens beim Eisenbahn-Bundesamt in Nürnberg eingereicht. Bevor die eigentliche Genehmigung beginnen kann, läuft nun zunächst ein sogenanntes Scoping-Verfahren (Unterrichtung über den Untersuchungsrahmen gem. MgvG). Mit dem heutigen Tag beginnt damit für den Ausbau des Ostkorridors Süd in den ersten Abschnitten offiziell die wichtige Genehmigungsphase.
Was ist das vorbereitende Verfahren?
Im März 2020 ist das Gesetz zur Vorbereitung der Schaffung von Baurecht durch Maßnahmengesetz im Verkehrsbereich (Maßnahmengesetzvorbereitungsgesetz, kurz: MgvG) in Kraft getreten. Die Genehmigung von Projekten kann dadurch mit einem Maßnahmengesetz durch den Deutschen Bundestag erfolgen. Bevor das Parlament jedoch zur Tat schreitet, ist die Durchführung eines vorbereitenden Verfahrens erforderlich. Das vorbereitende Verfahren ist eng an das bislang übliche Planfeststellungsverfahren angelehnt.
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Was ist das Scoping-Verfahren?
Wörtlich übersetzt bedeutet Scoping in etwa "Rahmenuntersuchung". Denn im Scoping wird der Rahmen für die spätere Umweltverträglichkeitsprüfung gesetzt. Dazu wird analysiert, welche Auswirkungen auf die Umgebung der Bahnstrecken möglich sind und im weiteren Verlauf näher untersucht werden müssen. Im Scoping wird festgelegt, welche Themen in der Umweltverträglichkeitsprüfung behandelt werden sollen und wie sie untersucht werden. Beispielsweise wird festgelegt, innerhalb welcher Entfernung das Vorkommen bestimmter Tier- und Pflanzenarten analysiert wird oder bis zu welcher Entfernung von der Bahnstrecke die Berechnungen zum Schallschutz geführt werden. Ein wichtiger Baustein beim Scoping ist die Beteiligung der Öffentlichkeit. Denn niemand kennt die Umgebung der Bahnstrecken so gut wie die Menschen vor Ort. Deswegen erhalten diese im Scoping einen Einblick in den von der DB angedachten Untersuchungsumfang. So stellt das Scoping die Weichen, damit die Umgebung der Bahnstrecken beim Ausbau möglichst wenig beeinträchtigt wird.
Das Scoping-Verfahren wird voraussichtlich bis Ende des Jahres 2021 dauern. Anschließend können die weiteren Untersuchungen beginnen. Der Umweltgutachter wird über das Jahr 2022 hinweg die Kartierung von Pflanzen und Tieren in allen Jahreszeiten vornehmen. Der Schallgutachter wird das detaillierte Schallgutachten finalisieren. Alle Ergebnisse fließen in die Genehmigungsplanung ein, die für den Abschnitt in Stadt und Landkreis Hof Ende 2022 beim Eisenbahn-Bundesamt eingereicht werden soll. Das Eisenbahn-Bundesamt wird anschließend das Anhörungsverfahren unter Beteiligung der Öffentlichkeit durchführen, analog zu einem Planfeststellungsverfahren. Anders als bei einem Planfeststellungsverfahren fällt das Eisenbahn-Bundesamt im vorbereitenden Verfahren nicht selbst die Entscheidungen, sondern erstellt einen Abschlussbericht für das Bundesverkehrsministerium. Auf Basis dieses Berichtes wird ein Gesetzgebungsverfahren (Maßnahmengesetz) eingeleitet.