MgvG: Wie ein Gesetz den Bahnausbau schneller machen soll

Maßnahmengesetzvorbereitungsgesetz – ein langer Name für kürzere Projekte. Denn hinter der sperrigen Bezeichnung verbirgt sich ein tolles Ziel: Der Ausbau von besonders wichtigen Bahnstrecken soll schneller werden. Davon sollen auch die nordostbayerischen Abschnitte von Hof bis Obertraubling profitieren.
Das Maßnahmengesetzvorbereitungsgesetz wurde Ende Januar im Deutschen Bundestag verabschiedet. Der Ansatz hinter diesem Gesetz: Die Genehmigung eines Aus- oder Neubauprojektes für eine Bahnstrecke oder einen Wasserweg soll durch ein Gesetz erfolgen – statt wie bisher über ein Verwaltungsverfahren. Denn derzeit ist immer ein aufwendiges Verfahren – das sogenannte Planfeststellungsverfahren – erforderlich. Im Planfeststellungsverfahren wird geprüft und entschieden, ob eine geplante Baumaßnahme rechtmäßig ist und in geplanter Form und geplantem Umfang gebaut werden darf. Dabei werden die Belange des „Vorhabensträgers“ (in diesem Fall die DB), der verschiedenen Betroffenen (z.B. die Anwohner) und die „öffentlichen Interessen“ der Allgemeinheit gegeneinander abgewogen. Alle Betroffenen haben die Möglichkeit, sich im Planfeststellungsverfahren zu beteiligen. So sollen sich widersprechende Interessen ausgeglichen werden. Leider sind Planfeststellungsverfahren aber sehr aufwendig und können sich durch Klagen extrem lange hinziehen.
Durch das jetzt beschlossene Gesetz kann das Planfeststellungsverfahren ersetzt werden durch das sogenannte vorbereitende Verfahren. Dieses ist eng angelehnt an das Planfeststellungsverfahren – so wird sichergestellt, dass alle wichtigen Schritte auch weiterhin berücksichtigt werden. Denn natürlich sollen weder der Naturschutz noch die Beteiligung von Bürgerinnen und Bürgern unter der Gesetzesänderung leiden. Und die Beteiligung der Öffentlichkeit wird im neuen Prozess sogar zwingend vorgesehen und als fester Bestandteil etabliert. Auch die Einwendungen von Bürgerinnen und Bürgern sowie Trägern öffentlicher Belange werden weiterhin möglich sein. Eine Änderung gibt es aber beim Rechtsweg: Die Klagemöglichkeit bei den Verwaltungsgerichten entfällt, sodass gegen ein Maßnahmengesetz nur noch mit einer Verfassungsbeschwerde vor dem Bundesverfassungsgericht geklagt werden kann.
Das neue Gesetz gilt bislang nicht für alle Aus- oder Neubauprojekte, sondern nur für ausgewählte Pilotprojekte – insgesamt sieben Schienenprojekte und fünf Wasserstraßenprojekte in Deutschland. Mit dabei ist auch der Ausbau der Bahnstrecke von Hof über Marktredwitz nach Regenburg und Obertraubling. Wie sich das neue Gesetz ganz konkret auf die Laufzeit des Projektes auswirkt, können wir derzeit noch nicht genau abschätzen. Grundsätzlich freuen wir uns aber natürlich sehr, wenn der wichtige Ausbau der Bahnstrecke Hof–Obertraubling beschleunigt wird und so die Menschen in Nordostbayern und das Klima schneller profitieren!