Scoping-Verfahren für den Streckenabschnitt Hof–Martinlamitz gestartet

Das Eisenbahn-Bundesamt führt die öffentliche Beteiligung zum Untersuchungsrahmen für die Umweltverträglichkeitsprüfung (Scoping) im Abschnitt Hof–Martinlamitz vom 08.03.2022 bis zum 08.04.2022 in Form einer Online-Konsultation durch. Die Online-Konsultation besteht aus der Veröffentlichung der Umwelt-Unterlagen und der anschließenden Gelegenheit zur Stellungnahme durch die relevanten Behörden, Träger öffentlicher Belange (TöB) und die betroffene Öffentlichkeit. Die Scoping-Unterlagen hat die DB Netz AG als Vorhabenträgerin für den Streckenabschnitt erstellt. Diese sind ab sofort für die Dauer der Online-Konsultation auf der Homepage des Eisenbahn-Bundesamtes einsehbar. Weitere Informationen und die Kontaktdaten für mögliche Stellungnahmen können der dort veröffentlichen Bekanntmachung und dem Fact-Sheet entnommen werden. Stellungnahmen können bis zum 08.04.2022 direkt an das Eisenbahn-Bundesamt (EBA) gerichtet werden.
Was ist das Scoping-Verfahren?
Bei der Planung eines Großprojekts nimmt die Prüfung der Umweltverträglichkeit einen bedeutenden Anteil ein, um möglichst alle Auswirkungen des Projekts auf die Umwelt in den Planungen zu berücksichtigen. Wörtlich übersetzt bedeutet Scoping in etwa "Rahmenuntersuchung". Denn im Scoping wird der Rahmen für die spätere Umweltverträglichkeitsprüfung gesetzt. Dazu wird analysiert, welche Auswirkungen auf die Umgebung der Bahnstrecken möglich sind und im weiteren Verlauf näher untersucht werden müssen. Im Scoping wird festgelegt, welche Themen in der Umweltverträglichkeitsprüfung behandelt werden sollen und wie sie untersucht werden. Beispielsweise wird festgelegt, innerhalb welcher Entfernung das Vorkommen bestimmter Tier- und Pflanzenarten analysiert wird oder bis zu welcher Entfernung von der Bahnstrecke die Berechnungen zum Schallschutz geführt werden. Ein wichtiger Baustein beim Scoping ist die Beteiligung der Öffentlichkeit. Denn niemand kennt die Umgebung der Bahnstrecken so gut wie die Menschen vor Ort. Deswegen erhalten diese im Scoping einen Einblick in den von der DB angedachten Untersuchungsumfang. So stellt das Scoping die Weichen, damit die Umgebung der Bahnstrecken beim Ausbau möglichst wenig beeinträchtigt wird.
Durchführung als Online-Konsultation
Auf Grundlage des Gesetzes zur Sicherstellung ordnungsgemäßer Planungs- und Genehmigungsverfahren während der COVID-19-Pandemie (Planungssicherstellungsgesetz - PlanSiG) führt das EBA die Beteiligung der Öffentlichkeit als Online-Konsultation gemäß § 5 PlanSiG durch.
Das EBA hat alle nach § 17 UVPG zu beteiligenden Behörden über die Durchführung der Online-Konsultation informiert und die Bekanntmachung veranlasst.

Vorbereitendes Verfahren im Rahmen des MgvG und Abgrenzung zum Anhörungsverfahren
Im Rahmen des Maßnahmengesetzvorbereitungsgesetzes (MgvG), das am 01.04.2020 in Kraft trat, ist ein öffentliches Scoping-Verfahren gefordert. Dieses gibt den relevanten Behörden und TöB wie auch der betroffenen Öffentlichkeit die Gelegenheit, sich zu beteiligen und schriftlich oder elektronisch zum Untersuchungsrahmen Stellung zu nehmen. Das Scoping-Verfahren ist Teil des vorbereitenden Verfahrens im Rahmen des MgvG. Weitere Informationen zum MgvG erhalten Sie auf der Homepage des Eisenbahn-Bundesamtes und auch auf der Homepage des Bahnausbau Nordostbayern.
Das Scoping, bei dem es nur um die Untersuchung zur Umweltverträglichkeit geht, unterscheidet sich vom Anhörungsverfahren, das später innerhalb des Genehmigungsprozesses durchgeführt wird.
Im Anhörungsverfahren erhalten alle Betroffenen die Gelegenheit, Einwendungen in Bezug auf sämtliche durch das Vorhaben berührten Belange und Rechte einzureichen. Hierzu wird es nach Genehmigungsabschnitten getrennte Bekanntmachungen geben.
Weiteres Vorgehen
Auf Grundlage der vorgelegten Unterlagen und der eingegangenen Stellungnahmen legt das EBA im Anschluss an die Konsultation den voraussichtlichen Untersuchungsrahmen für die Umweltverträglichkeitsprüfung fest und unterrichtet die DB Netz AG als Vorhabensträgern über die Ergebnisse der Konsultation.
Anschließend können die weiteren Untersuchungen beginnen. In den Jahren 2022 und 2023 werden darauf spezialisierte Ökologen relevante Tierarten sowie Lebensräume und Biotoptypen der Flora und Fauna in allen Jahreszeiten kartieren. Planungsbüros für Umweltplanung werden die Eingriffe durch das Ausbauprojekt analysieren, bilanzieren und eine landschaftspflegerische Begleitplanung erstellen. Ein Ingenieurbüro für Schall und Akustik wird das detaillierte Schallgutachten finalisieren. Alle Ergebnisse fließen dann in die Genehmigungsplanung ein, die für den Abschnitt in Stadt und Landkreis Hof im Jahr 2023 beim EBA eingereicht werden soll. Das EBA wird anschließend das Anhörungsverfahren unter Beteiligung der Öffentlichkeit durchführen, analog zu einem Planfeststellungsverfahren. Anders als bei einem Planfeststellungsverfahren fällt das EBA im vorbereitenden Verfahren nicht selbst die Entscheidungen, sondern erstellt einen Abschlussbericht für das Bundesverkehrsministerium. Auf Basis dieses Berichtes wird ein Gesetzgebungsverfahren (Maßnahmengesetz) eingeleitet.
Zur Frühen Öffentlichkeitsbeteiligung zwischen Hof und Martinlamitz.