Themenbereich "Mensch & Umwelt"

An vielen Stellen durchqueren die Bahnstrecken sensible Landschaftsbereiche.

Mit dem Bahnausbau wollen Bund und Bahn die Mobilität in der Region besser und klimafreundlicher gestalten. Davon profitieren Mensch und Natur gleichermaßen. Große Bauprojekte haben aber immer auch Auswirkungen auf die Umgebung der Bahnstrecken. Um diese Auswirkungen zu minimieren, stellen wir vom Beginn der Planungen an die richtigen Weichen. So sorgen wir für den Schutz von Menschen, Tieren, Pflanzen und weiteren Schutzgütern beim Bahnausbau. 

 

Wie wir Menschen, Tiere und Pflanzen beim Bahnausbau schützen

Der Schutz der Umwelt ist ein ganz wichtiger Aspekt bei jedem Bauvorhaben. Wir behalten vom Beginn der Planungen an im Blick, welche Beeinträchtigungen für Menschen, Tiere oder Pflanzen in der Nähe der Strecke entstehen könnten. Damit nichts vergessen wird, beteiligen wir auch Behörden und beispielsweise Kommunen in der Region bei unseren Überlegungen. Wir müssen natürlich auch erstmal genau untersuchen, welche Lebewesen überhaupt an unseren Bahnstrecken vorkommen – denn nur dann können wir Rücksicht auf sie nehmen. Dazu gehen wir auch schon mal los und zählen Biber oder Eidechsen. Davon ausgehend schätzen wir die Auswirkungen unserer Baumaßnahmen ab und entwickeln geeignete Gegenmaßnahmen zum Schutz der Umgebung. 

Welche Schutzmaßnahmen gibt es?

Wo immer es geht, versuchen wir Beeinträchtigungen gänzlich zu vermeiden. Beispielsweise können Bauarbeiten vielleicht außerhalb der Brutzeiten von betroffenen Vögeln gelegt werden, damit die Tiere erst gar nicht beeinträchtigt werden. Falls eine Vermeidung nicht möglich ist, versuchen wir die Auswirkungen zu minimieren. Zudem schaffen wir oftmals auch an anderer Stelle Ausgleichsflächen, an denen dann wieder neue Lebensräume entstehen, beispielsweise Biotope. 

Beeinträchtigungen verhindern

Rücksicht auf Brutzeiten

Indem die Bauzeiten gezielt außerhalb der Brutzeiten von Vögeln im betreffenden Abschnitt gelegt werden, können wir Beeinträchtigungen der Vögel in der sensiblen Brutzeit gänzlich vermeiden. 

Nistkästen für Fledermäuse

Willkommen im Fledermaushotel: Weil wir beim Bauen keine Fledermäuse stören wollen, richten wir Fledermausquartiere für die Tiere ein. Fledermäuse bei der Bahn ist mit der Nummer 6 nur eine von zahlreichen Das ist grün.-Maßnahmen, mit denen sich die DB für die Umwelt stark macht. Mehr dazu auf deutschebahn.com/gruen

Auswirkungen vermindern

Tierschutz an Oberleitungsmasten

Unsere Oberleitungsmaste gestalten wir von Anfang an so, dass Vögel damit bestmöglich zurechtkommen. Dazu werden die Oberleitungsmaste ein ganzes Stück höher gebaut als sie technisch sein müssten. Denn Vögel sitzen sehr gerne auf den Masten. So können sie von dort wieder losfliegen ohne dass mit den Flügeln ein Überschlag entsteht.

Maßnahmen zum Schutz vor Schall und Erschütterungen

Damit es für die Anwohner an den Bahnstrecken nach dem Ausbau nicht lauter wird, sehen wir Schutzmaßnahmen gemäß der gesetzlichen Regelungen vor. 

Mehr Informationen dazu gibt's weiter unten auf dieser Seite!

Eingriffe ausgleichen

Biotope

Ein Beispiel vom Ausbau der Strecke Berlin-Nürnberg: Mithilfe von Flutmulden konnte ein hochwertiges Biotop für mehr Artenvielfalt geschaffen werden. Flutmulden bei der Bahn ist mit der Nummer 96 nur eine von zahlreichen Das ist grün.-Maßnahmen, mit denen sich die DB für die Umwelt stark macht. Mehr dazu auf deutschebahn.com/gruen

Pferde

In Schweinheim bei Aschaffenburg hat die Deutsche Bahn einen ehemaligen Truppenübungsplatz als Naturschutzgebiet weiterentwickelt. Sechs Wildpferde besiedeln die rund 75 Hektar große Fläche. Die Pferde der geschützten Urpferd-Rasse Przewalski finden Schutz und Futter und verhindern damit zugleich eine Verwaldung des Habitats, das bald zusätzlich auch von Amphibien, Reptilien und Wildbienen bevölkert werden soll. In Zusammenarbeit mit der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BIMA) sichert die DB das Naturschutzgebiet als dauerhafte naturschutzgemäße Kompensation: Das Projekt wurde beim Ausbau der Strecke Hanau-Nantenbach geschaffen.

 

Bahnausbau ist Klimaschutz!

Klimaschutz und Verkehrswende sind derzeit in aller Munde. Die Grundvoraussetzung für eine Verlagerung des Verkehrs vom klimaschädlichen Transport auf der Straße hin zur klimafreundlichen Schiene ist ein modernes, schnelles und leistungsfähiges Schienennetz. Nur dadurch wird der Umstieg für Menschen und Unternehmen zeitlich und wirtschaftlich interessant. Die Projekte des Bahnausbaus Nordostbayern sind wichtige Bausteine bei der Realisierung einer modernen Schieneninfrastruktur in ganz Bayern.

mehr zum Klimaschutz beim Bahnausbau

Schiene ist am klimafreundlichsten

Saubere Luft und freie Straßen: Bahnausbau ist Klimaschutz!

Schon heute ist die Bahn das klimafreundlichste Verkehrsmittel im Fernverkehr. Pro Reisendem und Kilometer verursacht sie weniger als ein Gramm Treibhausgas-Emissionen (im Vergleich: ein Pkw stößt 139 Gramm aus). Auch beim Transport von Gütern ist die Schiene vorne dran: Ein Güterzug kommt mit einem Verbrauch von 20 Gramm pro Tonne und Kilometer aus während ein Lkw mit über 100 Gramm das Fünffache verbraucht. Indem wir diese Stellung als Vorreiter im Klimaschutz weiter ausbauen und die Angebote im Personen- und Güterverkehr weiter verbessern, machen wir auch unsere Kunden zu Klimaschützern.

Schall- und Erschütterungsschutz

Von Verkehr – egal ob auf der Straße oder der Schiene – gehen immer Emissionen aus. Aber Verkehr ist für uns alle auch sehr wichtig. Den Schutz der Anwohner vor Emissionen regelt der Gesetzgeber im Bundesimmissionsschutzgesetz und entsprechenden Verordnungen.

Wird es für Anwohner nach dem Ausbau lauter als bisher?

Nein, denn die gesetzlichen Vorgaben schützen Anwohner vor einer Zunahme des Lärms. So wird es durch die Elektrifizierung entlang der Strecken sogar leiser als bisher: Elektrische Züge sind nämlich leiser als Dieselzüge – schließlich haben sie keinen lauten Motor. Von dieser Verbesserung profitieren alle Anwohner. Wo es durch zusätzliche Züge dennoch lauter werden würde, sehen wir gemäß gesetzlicher Regelungen Schutzmaßnahmen vor.

Wo besteht Anspruch auf Schallschutz?

In der 16. Bundesimmissionsschutzverordnung (16. BImSchV) ist geregelt, dass bei Ausbauprojekten im Falle einer „wesentlichen Änderung“ Maßnahmen der Lärmvorsorge geplant werden müssen. Eine wesentliche Änderung ist gemäß 16. BImSchV gegeben, wenn sich durch den Ausbau der Lärm um mindestens 3 Dezibel (A) oder auf 70 Dezibel (A) am Tag oder 60 Dezibel (A) in der Nacht erhöht.

Für die Strecke von Hof bis Regensburg besteht überall dort ein Anspruch auf Schallschutz-Maßnahmen, wo die Grenzwerte der Lärmvorsorge gemäß 16. Bundesimmissionsschutzverordnung überschritten werden. In Wohngebieten sind das am Tag beispielsweise 59 dB(A). Welche konkrete Maßnahme an welcher Stelle sinnvoll ist, ermitteln wir in den nächsten Planungsphasen.

Sind Anwohner nach dem Ausbau mehr Erschütterungen ausgesetzt?

Nein, denn die gesetzlichen Vorgaben schützen Anwohner vor einer Zunahme von Erschütterungen. Überall dort, wo eine Zunahme nicht ausgeschlossen werden kann, sehen wir Schutzmaßnahmen vor.

Welche Schutzmaßnahmen gibt es?

Aktiver Schallschutz

Maßnahmen direkt am Gleis, z.B. Schallschutzwände oder Schienenstegdämpfer

Passiver Schallschutz

Maßnahmen am Gebäude, z.B. Einbau von Lärmschutzfenstern

Fahrzeuge

Maßnahmen an den Fahrzeugen, insbesondere Umrüstung auf Flüsterbremsen

Erschütterungsschutz

Erschütterungsschutz: z.B. Schwellenbesohlung an Gleisen oder Weichen

 

Elektromagnetische Felder

Was sind elektromagnetische Felder?

Elektromagnetische Felder sind in der Natur nichts Ungewöhnliches. Sie kommen beispielsweise im Magnetfeld der Erde vor, aber auch bei Gewittern. Auch alle elektrischen Geräte und Leitungen erzeugen elektrische und magnetische Felder, zum Beispiel Handys, Fernsehgeräte oder Mikrowellen.

Sind elektromagnetische Felder gefährlich?

Für den Menschen sind diese elektromagnetischen Felder in geringen Mengen ungefährlich. Damit die gesundheitlich unbedenkliche Dosierung nicht überschritten wird, hat der Gesetzgeber strenge Grenzwerte festgelegt. Diese Grenzwerte werden bei Oberleitungen, aber auch bei Bahnstromleitungen weit unterschritten. Um die Einhaltung der Grenzwerte sicherzustellen, führen wir aufwändige Untersuchungen durch und erstellen in Zusammenarbeit mit externen Experten Gutachten. So tragen wir dafür Sorge, dass es keine gesundheitliche Gefährdung für Anwohnerinnen und Anwohner einer Bahnstrecke oder einer Bahnstromleitung gibt.

Welche Grenzwerte gibt es?

  elektrische Feldstärke magnetische Flussdichte
Grenzwert gem. 26. BImSchV bei 16,7 Hz 5 kV/m 300 µT
Oberleitung 2 kV/m 80 µT
Bahnstromleitung 1,1 kV/m 10 µT

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