Deutsche Bahn AG / Frank Barteld

Grunderwerb

Das Flächenmanagement der DB Netz AG

Die Bahn baut mit dem Ziel, den Verkehr von der Straße auf die klimafreundliche Schiene zu verlagern. Unsere Projekte dienen dem Ausbau, Erhalt und der Verbesserung der Eisenbahninfrastruktur in ganz Deutschland. Ganz konkret werden dazu neue Gleise verlegt und Weichen eingebaut, Oberleitungen gespannt, Brücken, Stellwerke und Umspannwerke gebaut, Lärmschutzwände errichtet, Ausgleichsflächen geschaffen und vieles mehr. Dafür werden Flächen benötigt. Bei der Planung und Umsetzung dieser Maßnahmen achten wir darauf, dass wir den Flächenverbrauch auf das zwingend erforderliche Maß begrenzen. Übrigens: Der Flächenbedarf von Bahnstrecken ist dabei deutlich geringer als zum Beispiel der von Autobahnen.

Dazu sind bestehende Strecken instandzuhalten, auszubauen sowie Lücken im europäischen Eisenbahnnetz zu schließen. Aber auch kleinere Projekte, die der Sicherheit aller Verkehrsteilnehmer dienen (wie etwa Bahnübergänge durch Brücken zu ersetzen), gehören dazu. Außerdem werden Verkehrsstationen erweitert und neu gebaut.

Die DB Netz AG plant und realisiert die Infrastrukturprojekte für die Deutsche Bahn AG.

 

Welche Arten der Inanspruchnahme gibt es?

Bei der Inanspruchnahme von Flächen werden verschiedene Arten unterschieden:

  • Erwerb von Flächen zu Eigentum
  • Sicherung von Nutzungsrechten im Grundbuch
  • Vorübergehende Inanspruchnahme während der Bauzeit.

 

Erworben werden Flächen, die für das Infrastrukturprojekt notwendig sind – zum Beispiel für Gleisanlagen, Haltestellen, Versickerungsbecken oder Rettungswege. Zusätzlich werden Flächen für das Verlegen von Straßen und Gewässern erworben.

Wenn kein Eigentum für die Deutsche Bahn erforderlich ist, werden im Grundbuch nur die Nutzungsrechte eingetragen und mit Dienstbarkeiten bestimmte Rechte geregelt. Die Eigentumsverhältnisse an den Grundstücken ändern sich hierbei nicht. Außerdem werden im Grundbuch eingetragen: Geh- und Fahrrechte entlang der Strecke, Rettungswege sowie Rettungsplätze für die örtliche Feuerwehr.

Aus Sicherheitsgründen sind entlang der Strecke und unter Bahnstromleitungen Aufwuchsbeschränkungen notwendig. Der Eingriff in die Natur muss durch geeignete Kompensationsmaßnahmen ausgeglichen werden. Diese Flächen für den Natur- und Landschaftsschutz werden auch mit einer Dienstbarkeit gesichert.

Für die Durchführung der Bauarbeiten werden Flächen für Wege und Baustelleneinrichtung benötigt. Diese Flächen werden vorübergehend angemietet und nach Abschluss der Bauarbeiten wieder hergerichtet und zurückgegeben.

Wann und wie wird informiert?

Die Deutsche Bahn informiert schon in frühen Planungsphasen über ihre Bauprojekte. Im Genehmigungsverfahren (Planfeststellungsverfahren, Plangenehmigungsverfahren oder Vorbereitende Verfahren im Rahmen der Anwendung des Maßnahmengesetzvorbereitungsgesetz (MgvG)) werden sowohl die privaten als auch die öffentlichen Interessen mit den Planungen der Bahn abgestimmt (siehe auch: „Planungsphasen“ und „Genehmigungsverfahren“). Das Verfahren endet nach Abwägung aller Interessen mit einem Genehmigungsbeschluss durch das Eisenbahn-Bundesamt. Im Rahmen des Genehmigungsverfahrens liegen in den von dem Bauvorhaben betroffenen Gemeinden die Genehmigungsunterlagen vier Wochen öffentlich aus.


Wann und wo das ist, wird rechtzeitig vorher ortsüblich bekannt gegeben. Bestandteil der Genehmigungsunterlagen sind auch der Grunderwerbsplan und das Grunderwerbsverzeichnis. Daraus können die Betroffenen ersehen, welche Grundstücke für welche Zwecke in Anspruch genommen werden. Dort ist auch angegeben, ob ein Eigentumswechsel, eine dingliche Sicherung im Grundbuch oder eine vorübergehende Nutzung vorgesehen ist. Grundstückseigentümer, die außerhalb der betroffenen Städte und Gemeinden wohnen, werden von der Gemeinde über die geplante Baumaßnahme unterrichtet.

Verhandlungen mit den Grundstückseigentümern und Pächtern

Das Flächenmanagement der DB Netz AG oder ein beauftragter Dienstleister nimmt rechtzeitig mit den betroffenen Grundstückseigentümern und Pächtern Kontakt auf. Ziel ist eine einvernehmliche vertragliche Regelung. Die Deutsche Bahn bietet dafür entsprechende privatrechtliche Verträge an.

Was bietet die Deutsche Bahn an?

Die Höhe der Zahlungen wird vom Verkehrswert der Flächen bestimmt. Grundlage der Ermittlung des Verkehrswertes sind Bodenrichtwerte sowie Rahmen- oder Einzelgutachten der öffentlich bestellten und vereidigten Gutachter. Bei landwirtschaftlichen Betrieben bzw. Gewerbebetrieben werden betriebliche Sonderwerte berücksichtigt. Wenn zusammenhängende landwirtschaftliche Flächen durch die Bahnanlage getrennt werden, wird das in der Entschädigungsberechnung berücksichtigt. Wenn Pachtflächen entfallen, werden auch Pächter von landwirtschaftlichen Flächen und Gewerbebetrieben entschädigt. Für die Belastung des Grundstücks mit Dienstbarkeiten wird eine einmalige Zahlung geleistet.

Der Entzug landwirtschaftlicher Nutzfläche für Maststandorte von Bahnstromleitungen wird ebenfalls entschädigt. Für die vorübergehende Nutzung von Flächen durch die Deutsche Bahn werden angemessene Ausgleichszahlungen geleistet, die sich am eingetretenen Erwerbsverlust oder Pachtausfall orientieren.

Wenn keine vertragliche Regelung zustande kommt

Die Erfahrung aus bisherigen Projekten der Deutschen Bahn zeigt, dass in fast allen Grundstücksfragen eine einvernehmliche Regelung getroffen werden konnte. Das ist erklärtes Ziel für alle Eisenbahninfrastrukturprojekte.

Die Deutsche Bahn strebt mit allen betroffenen Grundstückseigentümern und Pächtern vertragliche Regelungen an. Gelingt dies in Einzelfällen nicht, so sieht das Allgemeine Eisenbahngesetz eine Enteignung gegen Entschädigung vor. Grundlage dafür ist das Genehmigungsverfahren (Planfeststellungsverfahren, Plangenehmigungsverfahren oder Vorbereitende Verfahren im Rahmen der Anwendung des MgvG).

Wird keine Einigung über die Höhe der Entschädigung erzielt, kann diese von der Enteignungsbehörde festgesetzt werden.

Die Deutsche Bahn ist berechtigt, Grundstücke bereits vor Abschluss eines Enteignungsverfahrens im Rahmen der vorzeitigen Besitzeinweisung in Anspruch zu nehmen. Voraussetzung hierfür ist ein vollziehbarer Genehmigungsbeschluss.

Sie haben Fragen?

Fragen rund um die Grundstücksinanspruchnahme beantwortet Ihnen das Flächenmanagement der DB Netz AG.

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