Planungsergebnisse für den Abschnitt Kirchenlamitz–Marktredwitz

Bei den Planungen zum Ausbau der Bahnstrecke von Hof nach Marktredwitz geht es voran: Für die Abschnitte im Landkreis Wunsiedel (von Kirchenlamitz über Wunsiedel bis nach Marktredwitz) wird die Überarbeitung der bestehenden Planung und Einarbeitung u.a. von Schallschutz-Maßnahmen nun bald abgeschlossen. Aber bevor es soweit ist, stellen wir unsere Pläne den Bürgerinnen und Bürgern in der Region in einer frühen Öffentlichkeitsbeteiligung vor. In der interaktiven Karte finden Sie Informationen zu den Planungsergebnissen. Klicken Sie auf Ihren Abschnitt, um mehr zu erfahren. 

Planungsergebnisse ansehen

Häufige Fragen zu den Ausbauplänen

Was bedeuten die Ausbaupläne, die von der DB jetzt vorgestellt werden?

Bei der Planung von Ausbauprojekten arbeiten wir in verschiedenen Planungsphasen. Die Informationen, die wir jetzt für den Abschnitt zwischen Kirchenlamitz und Marktredwitz vorstellen, entsprechen dem Stand der sogenannten Vorplanung. In dieser Phase wird mit Hilfe von verschiedenen Varianten festgelegt, in welcher Form der Ausbau realisiert werden soll.

Ein konkretes Beispiel: Eine Straßenbrücke führt über die Bahnstrecke und ist zu niedrig für die Elektrifizierung. Grundsätzlich ist in diesem Fall vor allem eine Absenkung der Gleise unter der Brücke oder der Neubau der Brücke mit größerer Höhe möglich. An einigen Stellen kommt vielleicht noch eine ganz andere Lösung in Frage, beispielsweise eine Verlegung des Weges. Für alle technisch realisierbaren und sinnvollen Varianten ermitteln wir Einschätzungen zu den Kosten, den Bauzeiten und den Vor- und Nachteilen. Alle Informationen zu den verschiedenen Varianten trägt die DB für den Bund als Auftraggeber des Projektes zusammen und empfiehlt in der Regel eine Vorzugsvariante. 

Bei der Entscheidung zum weiteren Vorgehen ist dem Bund auch die Meinung der Menschen in der Region wichtig. Deswegen stellen wir die Planungsergebnisse den Bürgerinnen und Bürgern vor und veröffentlichen die Informationen online. Die Erkenntnisse aus dem Dialog mit der Region geben wir anschließend an den Bund weiter.

Wie kann ich mich als Bürgerin oder Bürger beteiligen?

Die Beteiligung der betroffenen Region an den Entscheidungen zu Ausbauprojekten ist für den Bund und die DB ein wichtiges Anliegen. Deswegen stellen wir die Planungsergebnisse derzeit für die Öffentlichkeit vor. Dabei bieten wir auch vielfältige Möglichkeiten mit uns in den Dialog zu treten

Der frühzeitige Austausch mit der Region soll sicherstellen, dass wir von Anfang an in die richtige Richtung planen. Unabhängig von dieser frühen informellen Beteiligung gibt es immer auch im späteren Genehmigungsverfahren die Möglichkeit zur Beteiligung: Dabei können die fertigen Pläne eingesehen und dazu Einwände erhoben werden.   

Was bedeutet das Maßnahmengesetzvorbereitungsgesetz (MgvG)?

Das Maßnahmengesetzvorbereitungsgesetz (MgvG) wurde im Januar 2020 vom Deutschen Bundestag verabschiedet, um die Planung von wichtigen Verkehrsprojekten zu beschleunigen. Die Idee hinter diesem Gesetz: Die Genehmigung eines Aus- oder Neubauprojektes für eine Bahnstrecke oder einen Wasserweg soll durch ein Gesetz erfolgen – statt wie bisher über ein Verwaltungsverfahren.

Bislang wurde im Planfeststellungsverfahren geprüft und entschieden, ob eine geplante Baumaßnahme rechtmäßig ist und in geplanter Form und geplantem Umfang gebaut werden darf. Dabei werden die Belange des „Vorhabensträgers“ (in diesem Fall die DB), der verschiedenen Betroffenen (z.B. die Anwohner) und die „öffentlichen Interessen“ der Allgemeinheit gegeneinander abgewogen. Alle Betroffenen haben die Möglichkeit, sich im Planfeststellungsverfahren zu beteiligen. So sollen sich widersprechende Interessen ausgeglichen werden.

Durch das MgvG wird das Planfeststellungsverfahren ersetzt durch das sogenannte "vorbereitende Verfahren". Dieses ist eng angelehnt an das Planfeststellungsverfahren – so wird sichergestellt, dass alle wichtigen Schritte auch weiterhin berücksichtigt werden. Denn natürlich sollen weder der Naturschutz noch die Beteiligung von Bürgerinnen und Bürgern durch die Gesetzesänderung zu kurz kommen. Die Beteiligung der Öffentlichkeit wird im neuen Prozess sogar zwingend vorgesehen und als fester Bestandteil etabliert. Auch die Einwendungen von Bürgerinnen und Bürgern sowie Trägern öffentlicher Belange werden weiterhin möglich sein. 

Was ist der Unterschied zwischen einer Straßenbrücke und einer Eisenbahnbrücke?

Immer dort, wo sich zwei Verkehrswege treffen, ist eine Kreuzung erforderlich. Wenn eine Bahnstrecke beteiligt ist, wird entweder ein Bahnübergang gebaut oder einer der beiden Verkehrswege verläuft auf einer Brücke. Je nachdem, welcher Verkehrsweg auf der Brücke oben liegt, lautet die Bezeichnung der Brücke: Fährt die Bahn oben, ist es eine Eisenbahnbrücke, liegt die Straße oben, ist es eine Straßenbrücke. 

Was passiert bei der Erdung einer Brücke?

Damit vom elektrischen Bahnbetrieb keine Gefahren für Menschen ausgehen, müssen bei der Elektrifizierung einer Bahnstrecke Vorkehrungen an Straßen- und Eisenbahnbrücken getroffen werden. Dazu gehört vor allem die Erdung der Brücken. Vereinfacht gesagt werden dabei alle leicht berührbaren Teile der Brücke miteinander und mit der Erde verbunden. Dazu werden meistens Erdungsverbinder oder Erdungsbrücken eingesetzt. Durch die Erdung wird sichergestellt, dass selbst bei einer Berührung der Brücke mit der Oberleitung kein Mensch auf einer Straßenbrücke oder unter einer Eisenbahnbrücke zu Schaden kommen kann. 

   

 
Was versteht man unter einem Berührungsschutz?

Der Berührungsschutz dient der Sicherheit von Fußgängerinnen und Fußgängern auf einer Straßenbrücke über die Bahnstrecke. Damit nicht aus Versehen eine Berührung mit der Oberleitung passieren kann, werden dazu an der Brücke zusätzliche Absperrungen angebracht. Dabei gibt es verschiedene Ausführungen, beispielsweise mit durchsichtigen Scheiben oder mit Gittern. Auch Hinweisschilder werden nach Bedarf ergänzt, um für die Sicherheit aller Benutzer zu sorgen. 

 

Wer zahlt den Neubau von Straßenbrücken?

Weil sich in Deutschland an vielen Stellen Bahnstrecken und Straßen kreuzen, gibt es ein Gesetz, das die Beziehung der beiden Verkehrsträger regelt – das Eisenbahnkreuzungsgesetz (EKrG). In diesem Gesetz ist unter anderem festgehalten, wie die Kosten einer Kreuzung (einer Brücke oder eines Bahnüberganges) zwischen Straße und Schiene aufgeteilt werden. Grundsätzlich trägt derjenige Akteur die Kosten für die neue Kreuzung, der den Neubau verlangt. Verlangen beide Beteiligte den Neubau, werden die Kosten aufgeteilt. 

Zudem ist im EKrG geregelt, dass entstehenden Vorteile finanziell ausgeglichen werden, wenn nur ein Beteiligter den Neubau bezahlt. Der Hintergrund: Durch den Neubau wird die Brücke in einen besseren Zustand versetzt. Davon profitiert auch der andere Beteiligte finanziell, da sich beispielsweise Instandhaltungskosten verringern. Dieser finanzielle Vorteil muss gemäß Eisenbahnkreuzungsgesetz ausgeglichen werden.

 

 

Noch Fragen offen?

Wir stehen Ihnen trotz Corona jederzeit für Fragen oder persönliche Gespräche zur Verfügung. mehr erfahren

zum Dialog

Übersichtskarte

Video

Aktuelles

Mediathek

Kontakt