Ingo Bartussek – Adobe Stock

Rahmenbedingungen

Bei der Planung von Ausbauprojekten ist die Deutsche Bahn an eine ganze Reihe von gesetzlichen Grundlagen und Vorgaben gebunden. Denn welche Verkehrswege in Deutschland aus- oder neugebaut werden und in welcher Form, entscheidet nicht die Bahn, sondern der Bund. Auch während der Planungen müssen wir viele Regelungen und Gesetze beachten.

Wer macht was beim Ausbau von Schienen-Infrastruktur in Deutschland?

 

Finanzierung und Beauftragung von Neu- und Ausbauprojekten

Grundsätzlich trägt der Bund laut Grundgesetz die Verantwortung für den „Ausbau und Erhalt des Schienennetzes der Eisenbahnen des Bundes“. Der Bundesverkehrswegeplan (BVWP) ist das zentrale Instrument des Bundes, um mögliche Aus- oder Neubauprojekte auf Deutschlands Verkehrswegen zu priorisieren. Auf Basis des Bundesverkehrswegeplans erlässt der Bund ein Gesetz – das Bundesschienenwegeausbaugesetz (BSWAG) – und beauftragt dann die Planung der einzelnen Projekte bei der DB InfraGo AG. Die Bahn entscheidet somit nicht selbst, welche Aus- und Neubaumaßnahmen wann und in welchem Umfang umgesetzt werden, sie ist lediglich Auftragnehmer des Bundes, der die Maßnahmen festlegt und finanziert.

Das Eisenbahn-Bundesamt als Aufsichtsbehörde

Damit unsere Planungen immer mit den Interessen unseres Auftraggebers – dem Bund – übereinstimmen, erfolgt eine enge Zusammenarbeit vor allem mit dem Eisenbahn-Bundesamt (EBA). In regelmäßigen Gesprächen stellt das EBA sicher, dass unsere Planungen in die richtige Richtung laufen. Auch das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) wird hier bei Bedarf eingebunden.

 

Die Genehmigungsverfahren

Damit ein Bauprojekt realisiert werden kann, benötigen wir Baurecht. In den Genehmigungsverfahren (Planfeststellungsverfahren oder vorbereitendes Verfahren) werden alle relevanten rechtlichen Sachverhalte sowie sämtliche Einwendungen von Betroffenen geprüft. Die vom Vorhaben berührten öffentlichen und privaten Interessen werden dabei gegeneinander abgewogen. Am Ende des Verfahrens steht ein Planfeststellungsbeschluss bzw. ein Einzelgesetz, das all diese Aspekte berücksichtigt und den Bau in diesem Rahmen genehmigt.

 

Das Eisenbahnkreuzungsgesetz

An vielen Stellen kreuzen sich Straßen und Schienen, wie hier an einem beschrankten Bahnübergang. (Foto: Deutsche Bahn AG / Martin Busbach)

Deutschland ist dicht besiedelt und mit einem engen Netz aus Verkehrswegen überzogen – das umfasst nicht nur Schienen, sondern auch Straßen oder Fußgängerwege. An vielen Stellen kreuzen sich daher unsere Bahnstrecken mit anderen Wegen. In diesem Fall ist eine Kreuzung, beispielsweise in Form einer Brücke oder eines Bahnübergangs erforderlich. Wie die Kosten für eine Kreuzung aufgeteilt werden, ist im Eisenbahnkreuzungsgesetz geregelt. Natürlich halten wir uns bei unseren Planungen immer genau an gesetzliche Vorgaben und stimmen uns mit dem jeweiligen Kreuzungspartner ab. 

Mehr über Straßenbrücken erfahren

 

Zuständigkeiten beim Schienenverkehr

Wer entscheidet eigentlich, welche Züge wann und wohin fahren? Das unterscheidet sich in Deutschland bei den drei verschiedenen Schienenverkehrsarten – dem Nahverkehr, dem Fernverkehr und dem Güterverkehr.

Der Nahverkehr befördert Personen über geringe Entfernungen und verbindet eine Region. Die Züge halten dabei auch in kleineren Orten. Als Nahverkehrszüge fahren in Nordostbayern die Regionalexpresse und Regionalbahnen von DB Regio, die Oberpfalzbahn und der alex der Länderbahn sowie die Züge von agilis.

Der Nahverkehr wird in Bayern von der Bayerischen Eisenbahngesellschaft (BEG), einem Unternehmen des Freistaates Bayern, bestellt. In regelmäßigen Ausschreibungen können sich Verkehrsunternehmen für die verschiedenen Strecken bewerben. Die BEG macht dabei genaue Vorgaben zum Betrieb der Strecke, beispielweise wie oft die Züge fahren, wo sie halten und wie sie technisch ausgestatten sein sollen.

Der Fernverkehr deckt größere Entfernungen ab, meist mehrere Hundert Kilometer. Die Züge halten dabei nur in größeren Städten und fahren deutlich schneller. Derzeit fahren auf den Bahnstrecken in Nordostbayern keine Fernverkehrszüge. Fernverkehr wird in Deutschland eigenwirtschaftlich betrieben. Jedes Fernverkehrsunternehmen kann das deutsche Schienennetz gegen Zahlung eines Trassenentgeltes nutzen.

Der Güterverkehr transportiert Waren in Güterzügen durch Deutschland. Güterverkehr wird in Deutschland eigenwirtschaftlich betrieben. Jedes Güterverkehrsunternehmen kann das Schienennetz gegen Zahlung eines Trassenentgeltes nutzen.

Übersichtskarte

Video

Aktuelles

Mediathek

Kontakt