Deutsche Bahn AG / Uwe Miethe

Erschütterungsschutz

Spürbarer Schall in Gleisnähe

Schienenverkehr erzeugt neben dem akustisch wahrnehmbaren Schall auch Erschütterungen in Gleisnähe. Wellenartig breiten sich die Schwingungen im Boden aus und können bis an benachbarte Gebäude reichen. Über das Fundament können sich die Schwingungen auf Decken und Wände übertragen und dort Vibrationen verursachen. Diese Erschütterungen verursachen keinen Schaden an der Bausubstanz eines Gebäudes, dennoch ist die Bahn bemüht, Einwirkungen durch Schwingungsübertragungen möglichst gering zu halten.

Erschütterungsschutz

Erschütterungen gehören ebenfalls zu den Immissionen, die im Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) geregelt werden. Allerdings machen weder das BImSchG noch die ergänzenden Verordnungen verbindliche Vorgaben zu Grenzwerten beziehungsweise zu Prognose- und Beurteilungsverfahren für Immissionen infolge von Erschütterungen. Daher greift die Bahn bei ihren Planungen auf technische Regeln wie DIN-Normen oder VDI-Richtlinien und die aktuelle Rechtsprechung zurück.

Um die Anwohner an unseren Bahnstrecken vor einer Zunahme der Erschütterungen durch den Bahnausbau zu schützen, erstellen wir im Rahmen der Vorplanung eine "erschütterungstechnische Untersuchung". Dabei ermitteln wir unter Berücksichtigung verschiedener Faktoren wie der Beschaffenheit des Untergrundes oder der Häufigkeit der Vorbeifahrten die potentiell betroffenen Gebäude. Dazu werden auch Messungen vor Ort durchgeführt. Von diesen Werten ausgehend erarbeiten wir anschließend geeignete Schutzmaßnahmen. Eine typische Maßnahme ist beispielsweise die sogenannte Schwellenbesohlung. 

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