Bahnstrecke Hof–Marktredwitz
Der Streckenabschnitt Hof–Marktredwitz ist 42 Kilometer lang und zweigleisig. Er ist Teil des sogenannten Ostkorridors, einer wichtigen Nord-Süd-Route durch ganz Deutschland von den Seehäfen bis in die Alpen. Die Strecke startet im Hofer Hauptbahnhof. Die Gleise, die aus nördlicher Richtung auf Hof zulaufen, wurden bereits 2013 elektrifiziert. Somit können bis Hof elektrische Züge verkehren. In Hof enden diese und die Reisenden müssen auf Dieselzüge umsteigen. Von Hof aus verläuft die Strecke entlang der Saale bis kurz hinter Oberkotzau. Dort zweigen die Strecken nach Selb und Asch (Tschechien) beziehungsweise in Richtung Münchberg/Bamberg ab. Unsere Strecke führt weiter in Richtung Süden durch Kirchenlamitz, quert bei Marktleuthen die Eger und ihr Tal und führt durch den Wunsiedler Ortsteil Holenbrunn. Es geht auf dem Eisenbahnviadukt bei Oberthölau über die Röslau. Kurz danach erreicht die Strecke den Knotenbahnhof Marktredwitz.
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Strecken-Steckbrief
Strecke | Hof–Marktredwitz |
Streckennummer | 5100 (Hof–Oberkotzau), 5050 (Oberkotzau–Marktredwitz) |
Länge | 42 Kilometer |
Streckengleise | 2 |
Elektrifizierung | nicht elektrifiziert |
Bahnübergänge | 1 |
Neubau/Anpassungen Eisenbahnbrücken | 20 |
Neubau/Anpassungen Straßen- und Wegeüberführungen |
29 |
Tunnel | 0 |
Elektronische Stellwerke | 6 |
Geschwindigkeit | 160 km/h |
TEN-Korridor | Skandinavien-Mittelmeer |
Planungsbeginn | 2013 |
geplante Maßnahmen
- Elektrifizierung der gesamten Strecke von Hof Hbf (nördliches Einfahrsignal) bis zum Knoten Marktredwitz (inklusive Marktredwitzer Bahnhof)
- Anpassung bzw. Neubau von Straßenbrücken, die über die Bahnstrecke führen
- Ausrüstung der Strecke mit dem europäischen Zugsicherungssystem ETCS
- Planung von Schallschutz-Maßnahmen
- Umbaumaßnahmen in Bahnhöfen (z.B. neue Weichenverbindungen, Spurplananpassungen)
- Herstellung von 740 Meter langen Überholgleisen
- Martinlamitz: Bau von Weichenverbindungen, damit Züge das Gleis wechseln können
aktueller Projektstand
2017 wurden für den Streckenabschnitt Hof–Marktredwitz die Planfeststellungsunterlagen fertiggestellt. Dabei wurde Schallschutz gemäß den gesetzlichen Grundlagen vorgesehen. Damit ergaben sich für das Elektrifizierungsprojekt nur punktuelle Lärmschutz-Maßnahmen an den Stellen, an denen die vorgeschriebenen Grenzwerte für Lärmpegel überschritten wurden. Der Bundesminister für Verkehr und digitale Infrastruktur hat Ende Juli 2017 im Zuge einer Einzelfallentscheidung festgelegt, dass die Elektrifizierung im Abschnitt Hof–Regensburg mit einem Schallschutz nach den Standards der Lärmvorsorge gemäß der 16. Bundesimmissionsschutzverordnung (BImSchV) erfolgen soll und die hierdurch entstehenden Mehrkosten durch den Bund finanziert werden. Die Deutsche Bahn AG hat daher die Anträge auf Planfeststellung beim Eisenbahnbundesamt ausgesetzt. Derzeit wird die Planung entsprechend der Festlegung des Bundes überarbeitet.
Dabei wird mit Hilfe einer Schall-Simulation die Lärmentwicklung an sämtlichen Gebäuden entlang der Strecke berechnet. Übersteigt der ermittelte Wert die in der Verordnung festgelegten Grenzwerte, werden geeignete Gegenmaßnahmen geplant, in erster Linie wird es sich dabei um Schallschutzwände handeln. Die geänderten Vorgaben beim Schallschutz wirken sich aber auch auf andere Bereiche aus: So kann zum Beispiel durch die zusätzlichen Schallschutzwände an einigen Stellen der Neubau zusätzlicher Brücken erforderlich sein oder Bahnhöfe müssen umgeplant werden, da für die Schallschutzwände mehr Platz benötigt wird.
Anfang Juli 2022 hat das Projektteam für den Abschnitt zwischen Kirchenlamitz und Marktredwitz den Antrag auf Durchführung des Vorbereitenden Verfahrens beim Eisenbahn-Bundesamt in Nürnberg eingereicht. Analog zum nördlichen Abschnitt im Landkreis Hof läuft nun auch im Landkreis Wunsiedel im Fichtelgebirge ein sogenanntes Scoping-Verfahren (Unterrichtung über den Untersuchungsrahmen gem. MgvG) bevor die eigentliche Genehmigung beginnen kann. Wir rechnen damit, dass das Scoping-Verfahren im Jahr 2022 abgeschlossen wird. Anschließend können die weiteren Untersuchungen beginnen. Anders als bei einem Planfeststellungsverfahren fällt das Eisenbahn-Bundesamt im vorbereitenden Verfahren nicht selbst die Entscheidungen, sondern erstellt einen Abschlussbericht für das Bundesverkehrsministerium. Auf Basis dieses Berichtes wird ein Gesetzgebungsverfahren (Maßnahmengesetz) eingeleitet.

Die Strecke in Bildern
Bitte einsteigen: Wir fahren von Hof nach Marktredwitz...
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