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Genehmigungsverfahren

Bevor ein geplantes Bauprojekt tatsächlich in die Tat umgesetzt werden kann, müssen die Planungen von Behörden geprüft und die Durchführung genehmigt werden. Für die verschiedenen Abschnitte in Nordostbayern gibt es dafür unterschiedliche gesetzliche Grundlagen. Für die Strecke Hof–Marktredwitz–Regensburg–Obertraubling ist das sogenannte Maßnahmengesetzvorbereitungsgesetz (MgvG) maßgeblich. Hier wird deswegen ein vorbereitendes Verfahren durchgeführt. Für die restlichen Streckenabschnitte bleibt es beim üblichen Planfeststellungsverfahren

Beide Verfahren dienen der Entscheidung, ob eine geplante Baumaßnahme rechtmäßig ist und in geplanter Form und Umfang gebaut werden darf. Dabei werden die Belange des „Vorhabensträgers“ (in diesem Fall die DB), der verschiedenen Betroffenen (z.B. Anwohner) und die „öffentlichen Interessen“ der Allgemeinheit im Fall konträrer Standpunkte gegeneinander abgewogen. Alle Betroffenen haben die Möglichkeit, sich in den Verfahren zu beteiligen. So sollen sich widersprechende Interessen ausgeglichen werden.

Durchgeführt werden die Verfahren vom Eisenbahn-Bundesamt. Dieses prüft die durch die DB InfraGO AG erstellten Genehmigungsunterlagen zum Beispiel auf die Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben zum Lärm- und Umweltschutz. Teil der Verfahren ist auch ein Anhörungsverfahren, das alle Betroffenen miteinbezieht. Die Unterlagen werden dabei in den betroffenen Kommunen entlang der Strecke ausgelegt, so dass jeder sie einsehen und bei Bedarf Einwände einbringen kann. Die Einwände werden durch die DB InfraGO AG beantwortet. Bei einem gemeinsamen Erörterungstermin mit allen Betroffenen werden die Einwände besprochen. Auf Grundlage des Anhörungsverfahrens erlässt das Eisenbahn-Bundesamt den Planfeststellungsbeschluss – sozusagen die Baugenehmigung – bzw. wird das Gesetzgebungsverfahren für ein Maßnahmengesetz gestartet. 

Planfeststellungsverfahren sind meist sehr aufwändige Verwaltungsverfahren und benötigen oftmals viel Zeit. Das liegt daran, dass große Infrastrukturvorhaben meist eine große Zahl an verschiedenen Betroffenheiten mit sich bringen. Allein durch die Menge und Komplexität der Einwendungen und Stellungnahmen dauert ein Planfeststellungsverfahren, das einen rechtssicheren Beschluss zum Ziel hat, oft recht lange. Wird zudem der Klageweg beschritten, kann sich das Verfahren nochmals erheblich verzögern – selbst wenn die Klagen letztlich abgewiesen werden.

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